Die 6. Führerscheingesetz-Novelle beinhaltet die Mehrphasen-Ausbildung für die Führerscheingruppen "A" und "B". Das bedeutet, dass Besitzer der Lenkberechtigung "A" bzw. "B" nach dem Erwerb ihrer Lenkberechtigung noch folgende Ausbildungen absolvieren müssen:
Gruppe "B":
- eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
- ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
- eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
Gruppe "B" - L17:
- ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
- eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
Gruppe "A":
- ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten
(das gilt auch für B-Führerschein-Besitzer, die "A" dazumachen wollen!!) - eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung