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Klasse BE

a) mit Führerschein Klasse B:

  • leichter Anhänger ohne Bremse
    Ein "leichter" Anhänger (bis 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse) darf ohne Bremse mitgeführt werden, wenn die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges die doppelte Gesamtmasse des Anhängers überschreitet.
  • leichter Anhänger mit Auflaufbremse:
    Ein "leichter" Anhänger (bis 750 kg) darf mit Auflaufbremse mitgeführt werden, wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges oder einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert nicht überschreitet.
  • schwerer Anhänger mit Auflaufbremse:
    Ein "schwerer" Anhänger (über 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse) mit einer Auflaufbremse darf mit dem B-Schein dann gezogen werden, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht überschreitet.
    Überschreiten Sie diese Werte, so brauchen Sie einen Führerschein Klasse BE oder zumindest Code 96
 
 
 

b) mit Führerschein Klasse BE:

  • Mit dem Führerschein Klasse BE darf die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des auflaufgebremsten "schweren" Anhängers (über 750 kg) 3.500 kg überschreiten. Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert nicht überschreiten. Wie komme ich zum Führerschein B+E ?

 

 

c) Code 96

Die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4.250 kg nicht überschreiten.

Wie? - 3 theoretische und 4 praktische Fahrstunden mit Bestätigung der Fahrschule (ohne Prüfung).

Wenn Sie Besitzer eines Führerscheines Klasse B+F sind, können Sie die Klasse BE eventuell auf "kurzem Weg" dazumachen.

Wie?
 - Es gibt eine Möglichkeit, den BE-Führerschein mit einer reinen Fahrprüfung zu ergänzen.
Um diese Möglichkeit ausnützen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen zusätzlich zum B-Schein Besitzer eines F-Führerscheines sein (im Führerschein "C" ist die Gruppe "F" automatisch dabei!)
  • Sie müssen nachweisen, daß Sie mindestens 3 Jahre mit einem schweren Anhänger (über 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse) gefahren sind (was ja auch mit einem Pkw erlaubt ist!)

Wenn Sie dies alles nachweisen können, so kommen Sie zu uns - wir erledigen die ganzen Amtswege für Sie und führen Sie zur praktischen Prüfung.

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