Die Klasse F gilt nur in Österreich und berechtigt zum Lenken von:
- Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 50 km/h mit allen Anhängern
- selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 50 km/h und allen Anhängern
- Einachszugmaschinen bis maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis maximal 50 km/h und Anhängern bis 3,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse
- Sonderkraftfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse