Die Klasse C berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit maximal 8 Plätzen plus Lenkerplatz und mehr als 3.500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse
- Sonderkraftfahrzeugen
- Das Mitführen eines "leichten" Anhängers (bis 750 Kg höchst zulässiger Gesamtmasse) ist gestattet
Unterklasse C1: Kraftwagen der Klasse C mit maximal 7.500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse
Der C-Schein darf bereits mit 18 Jahren erworben werden, ist aber bis zum vollendeten 21. Lebensjahr eingeschränkt auf C1.