Die Klasse B berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit maximal 8 Plätzen plus Lenkerplatz und maximal 3.500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse
- Das Mitführen eines „leichten“ Anhängers (bis max. 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse) ist gestattet
- Beim Mitführen eines „schweren“ Anhängers (über 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse) darf die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten
- Krafträder mit maximal 125 ccm dürfen nach Eintragung des „Code 111“ in den Führerschein gelenkt werden
Vorgezogene Lenkberechtigung L17
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