Klassen: AM, A1, A2, A ab 19.01.2013
AM: bis 50ccm, 45km/h Bauartgeschwindigkeit
Gegliedert in Code 117 Motorfahrräder
Code 118 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
ab dem 15. Lebensjahr – Ausbildungsstart frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
A1: bis 125ccm , max. jedoch 11kw Leistung (Verhältnis Leistung zur Leermasse: max. 0,1kw/kg) ab dem 16. Lebensjahr – Ausbildung ab 15,5 ( daher mit L17 kombinierbar!)
A2: max. 35KW Leistung, Verhältnis Leistung zur Leermasse: max: 0,2kw/kg
ab dem 18. Lebensjahr – Ausbildung mit 17,5 ( aber auch mit L17 – prakt. Prüfung jedoch erst mit 18)
A: uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A
Direkteinstieg ab dem 24. Lebensjahr, Ausbildung ab 23,5
Ausbildung: Bei Besitz einer Lenkberechtigung ( außer AM) benötigst Du lediglich die A- Theorie
und die praktische Ausbildung ( 12 Lektionen). Bei Ersterteilung kommt noch die Basistheorie hinzu.
Prüfung: Theorie ( Grundwissen und A-Modul für Ersterteilung, nur A-Modul für Führerscheinausdehner)
praktische Prüfung ( Übungen am Platz und im Verkehr)
Mehrphasenausbildung: ähnlich wie bei der Klasse B gibt es auch bei den Klassen A1,A2 und A :
Erweiterung auf die nächst stärkere A-Klasse:
seit dem 19.01.2013 ist KEIN automatischer Aufstieg möglich!!!!
Vorraussetzungen für die Erweiterung: Mindestens 2 Jahre Besitz der vorherigen Klasse
Mehrphasenausbildung abgeschlossen
Entweder: praktische Schulung ( 7 Lektionen) OHNE Prüfung
oder neuerlich eine praktische Prüfung
Führerschein
Klasse A
Klasse B
Klasse C
Klasse D
Klasse E
Klasse F
Moped
Microcar
Quad
PKW-Anhänger
L17
A125
Mehrphasen-Ausbildung
C95-Berufskraftfahrer