a) Berufskraftfahrer-Grundqualifikation:
Zuerst müssen Sie den C-Schein wie bisher normal erwerben. Wollen Sie Ihren C-Schein nur für private Zwecke, für die Feuerwehr oder für nicht-gewerbliche Fahrten nützen, so brauchen Sie wie bisher keine Berufskraftfahrerausbildung.
Wenn Sie aber anschließend mit einem Lkw über 3,5 t hzGG gewerblich fahren wollen, so müssen Sie noch zusätzlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erwerben. Dazu sind nötig:
- eine zusätzliche praktische Qualifikationsprüfung
- Anmeldung zur theoretischen Qalifikationsprüfung bei der Landesregierung
- Ablegung der theoretischen Qualifikationsprüfung bei der Landesregierung
- Ausstellung eines neuen Führerscheines mit Code C95
b) Berufskraftfahrer-Weiterbildung:
- Alle jene C-Führerscheinbesitzer, welche diesen Schein schon vor dem 10.9.2009 bekommen haben, haben automatisch die oben angeführte Berufskraftfahrer-Grundqualifikation. Diese ist jeweils 5 Jahre gültig und muß dann, wenn man gewerblich fahren möchte, für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Dazu gibt es die Berufskraftfahrer-Weiterbildung, welche in 7 Abschnitte eingeteilt ist und insgesamt 35 Unterrichtseinheiten umfaßt. Diese müssen im Laufe der 5-Jahre absolviert werden. Anschließend geht man mit den Bestätigungen über die Weiterbildung zur Bezirkshauptmannschaft und es wird ein neuer Führerschein mit dem Code C95 ausgestellt. - Haben Sie als Neu-Führerscheinbesitzer die unter Punkt a) beschriebene Berufskraftfahrer-Grundqualifikation absolviert, so gilt diese ebenso 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit machen Sie die oben beschriebene Berufskraftfahrer-Weiterbildung und melden die Absolvierung ebenfalls nach 5 Jahren auf der Bezirkshauptmannschaft.
Da wir von der Landesregierung dazu ermächtigt sind, können Sie die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation sowie die Berufskraftfahrer–Weiterbildung selbstverständlich in unserer Fahrschule absolvieren!