Wann dürfen Sie mit dieser Ausbildung beginnen ?
- ab15,5 Jahren
- mit der Erlaubnis einer erziehungsberechtigen Person
Was müssen Sie zuerst machen ?
- In der Fahrschule einen entsprechenden Fahrkurs absolvieren (Kurstermine)
- 12 Fahrstunden in der Fahrschule fahren
- Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten stellen (das machen natürlich wir für Sie! - Das Antragsformular finden Sie als PDF-Datei unter Wissenswertes)
- ärztliches Attest in der Fahrschule abgeben - vorher gibt es von der BH KEINEN Bescheid
Wer darf mit Ihnen die privaten Ausbildungsfahrten durchführen ?
- Es dürfen 2 verschiedene Privat-Begleiter mit Ihnen fahren
- Diese Begleiter müssen in einem "Naheverhältnis" zu Ihnen stehen (z. B. Eltern)
- Die Begleiter müssen mindestens 7 Jahre einen B-Schein haben und während der letzten 3 Jahre ohne schwere Verkehrsübertretung einen Pkw gelenkt haben
Was ist bei den privaten Ausbildungsfahrten zu beachten ?
- Schüler und Begleiter max. 0,1 Promille Blutalkohol!
- Am Ausbildungsfahrzeug vorne und hinten je eine blaue Tafel mit weißem "L17" und eine weiße Tafel mit schwarzer Schrift "Ausbildungsfahrt" (diese Tafeln bekommen Sie von uns)
- Über diese Fahrten müssen Sie ein wahrheitsgetreues Fahrtenprotokoll führen (auch diese Protokoll-Formulare bekommen Sie selbstverständlich von uns)
- Nach den 12 Fahrstunden in der Fahrschule müssen Sie die ersten
1.000 km mit Ihren Begleitern fahren
Was müssen Sie tun, wenn Sie die ersten 1.000 km selbst gefahren sind ?
- Schüler und Begleiter kommen in die Fahrschule
- Hier absolvieren Sie mit Ihren Begleitern und einem Fahrlehrer eine Beobachtungsfahrt mit Ihrem Pkw sowie ein Ausbildungsgespräch
- dann fahren Sie die zweiten 1.000 km mit Ihren Begleitern
- Nach Absolvierung von nunmehr mindestens 2.000 km kommen Sie mit Ihren Begleitern wieder in die Fahrschule
- Beobachtungsfahrt und Ausbildungsgespräch finden in derselben Art wie nach den ersten 1.000 km statt
- Als nächstes müssen Sie nun die dritten 1.000 km fahren und anschließend in die Fahrschule zurückkommen
Was ist nach den absolvierten 3.000 km in der Fahrschule zu machen ?
- Bei uns wird nun die Perfektionsschulung in Form von 9 Theoriestunden ( sofern diese nicht bereits am Anfang erledigt wurde)
- und 3 Fahrstunden mit einem Schulwagen sowie ein abschließendes Ausbildungsgespräch absolviert
Wann können Sie zur Prüfung antreten ?
- die theoretische Prüfung ist bereits ab dem Ende der theoretischen Ausbildung möglich (Achtung: verfällt nach 18 Monaten!)
- die praktische Prüfung kann erst nach Vollendung des 17 Lebensjahres und abgeschlossener Ausbildung absolviert werden
Was dürfen Sie, wenn Sie diese Lenkerprüfung bestanden haben ?
- Sie dürfen dann alleine mit jedem Pkw fahren
- vergessen Sie nicht: max. 0,1 Promille Alkohol !
- ab Vollendung Ihres 18. Lebensjahres ist die Beschränkung "L17" aufgehoben, die Beschränkung auf 0,1 Promille Alkohol bleibt jedoch !!
Sie können gleichzeitig mit L17 auch die Klassen A1, A2, F und den Code 96 (Anhänger und Zugfahrzeug in Summe bis zu einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg) erwerben.
Das alles hört sich etwas umständlich an, ist aber ganz einfach. Wir helfen Ihnen gerne bei all den organisatorischen Dingen wie BH, ärztliches Gutachten , etc.
Sie werden sehen, .... es macht unheimlich Spaß !!