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Moped

Um mit einem Moped oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug (z.b. einem Quad mit rotem Kennzeichen) fahren zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Alter
Um den Mopedführerschein zu bekommen, muß man das 15 Lebensjahr vollendet haben. (den Kurs kann man schon 2 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen).
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Mutter/Vater/Vormund) erforderlich.
Ab dem 20. Lebensjahr ist auch ein ärztliches Attest erforderlich

Wer im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, benötigt keinen Mopedführerschein!

Ausbildung:

Sie benötigen:

  1. Einen theoretischen Kurs von 6 Unterrichtsstunden samt Prüfung
  2. Eine praktische Schulung von 6 Unterrichtsstunden am Übungsplatz für jede angestrebte Fahrzeugkategorie (wenn man z.B. Moped und Quad haben will, muß man 6 Stunden am Moped und 6 Stunden am Quad fahren!!)
  3. Eine praktische Schulung auf öffentlichen Straßen von 2 Unterrichtsstunden (wenn man Moped und Quad haben will, so sind diese beiden Stunden mit dem Moped zu absolvieren)
  4. Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung muß gegenüber dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.


Diese Mopedausbildung ist bei jedem Fahrkurs möglich (Kurstermine).

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Ing. Johannes Rath 

Standort Melk 
Wiener Straße 47 
3390 Melk 

Standort Mank 
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